Unser Verein - SGS Bogensport Spittal -  betreibt

den Ganzjahresparcours Lug ins Land


Lug ins Land




Parcoursregeln

  • Personen, die wenig oder keine Erfahrung im Bogensport haben, dürfen nur nach erfolgter Einschulung
    selbstständig den Bogenparcours benützen.
  • Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung erwachsener Schützen den Parcours begehen.
  • Bei Benützung des Parcours muss sich jeder Schütze im Anmeldebuch mit Ankunfts- und Endzeit eintragen und den Benützungsbeitrag zahlen.
  • Das Schießen mit etwas anderem als Bögen und die Benützung von Jagdspitzen ist verboten.
  • Es darf nur auf die vom Betreiber aufgestellten Zielscheiben und 3D-Ziele (in ihrer Nummernfolge vom jeweiligen Pflock) geschossen werden. (Einbahnregelung!)
  • Der Schütze hat beim Abschuss sorgfältig darauf zu achten, dass sich weder Tiere noch Menschen im Schussfeld
    befinden.
  • Markierte Wege dürfen nicht verlassen und Absperrungen nicht ignoriert werden. Beim Suchen verlorener Pfeile müssen nachfolgende Schützen durch das Ablegen des Bogens am Tier/Ziel gewarnt werden.
  • Eigenmächtige Veränderungen an den Zieleinrichtungen (Scheiben, Pflöcke oder Tiere) sind verboten. Die Ziele sind sorgfältig zu behandeln, die Pfeile materialschonend zu ziehen.
  • Der Parcours ist sauber zu halten, jeder Schütze nimmt seinen Müll wieder mit.
  • Für verursachte Schäden oder Verletzungen haftet jeder Schütze persönlich. Bei Nichteinhaltung der
    Sicherheitsbestimmungen hat der Schütze mit einem sofortigen Platzverweis zu rechnen.
  • Wegen Waldbrandgefahr besteht absolutes Rauchverbot! Alkoholisierten oder unter Drogeneinfluss stehenden
    Personen ist die Benützung des Parcours strengstens untersagt.
  • Gefundene Pfeile sind beim Gasthof bzw. der Anmeldestelle abzugeben.

Sektionsleiterin

 

Manuela Strasser

sgs.bogensport@gmail.com

 

 

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