Personen, die wenig oder keine Erfahrung im Bogensport haben, dürfen nur nach erfolgter Einschulung
selbstständig den Bogenparcours benützen.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung erwachsener Schützen den Parcours begehen.
Bei Benützung des Parcours muss sich jeder Schütze im Anmeldebuch mit Ankunfts- und Endzeit eintragen und den Benützungsbeitrag zahlen.
Das Schießen mit etwas anderem als Bögen und die Benützung von Jagdspitzen ist verboten.
Es darf nur auf die vom Betreiber aufgestellten Zielscheiben und 3D-Ziele (in ihrer Nummernfolge vom jeweiligen Pflock) geschossen werden. (Einbahnregelung!)
Der Schütze hat beim Abschuss sorgfältig darauf zu achten, dass sich weder Tiere noch Menschen im Schussfeld
befinden.
Markierte Wege dürfen nicht verlassen und Absperrungen nicht ignoriert werden. Beim Suchen verlorener Pfeile müssen nachfolgende Schützen durch das Ablegen des Bogens am Tier/Ziel gewarnt
werden.
Eigenmächtige Veränderungen an den Zieleinrichtungen (Scheiben, Pflöcke oder Tiere) sind verboten. Die Ziele sind sorgfältig zu behandeln, die Pfeile materialschonend zu ziehen.
Der Parcours ist sauber zu halten, jeder Schütze nimmt seinen Müll wieder mit.
Für verursachte Schäden oder Verletzungen haftet jeder Schütze persönlich. Bei Nichteinhaltung der
Sicherheitsbestimmungen hat der Schütze mit einem sofortigen Platzverweis zu rechnen.
Wegen Waldbrandgefahr besteht absolutes Rauchverbot! Alkoholisierten oder unter Drogeneinfluss stehenden
Personen ist die Benützung des Parcours strengstens untersagt.
Gefundene Pfeile sind beim Gasthof bzw. der Anmeldestelle abzugeben.